Wir schießen mit Kurz - und Langwaffen nach den Sportordnungen des Deutschen Schützenbundes, des Bayerischen Sportschützenbundes, dem Bund Deutscher Schützen und dem Bund Bayerischer Schützen in den Disziplinen:
*) für das Schießen mit Vorderladerwaffen und Böllern (Schwarzpulver) ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz notwendig.